Sepsis zu spät erkannt: Anwalt für Behandlungsfehler
Vor wenigen Tagen ging es noch um eine Lungenentzündung, eine Wundinfektion, einen Harnwegsinfekt. Jetzt liegt Ihr Angehöriger auf der Intensivstation – oder Sie haben ihn verloren.
Und Sie fragen sich, warum niemand früher reagiert hat. Warum das Fieber, der rasende Puls, die Verwirrtheit nicht ernst genommen wurden.
Bei einer Sepsis entscheidet jede Stunde. Genau deshalb gehört die verspätete Erkennung zu den folgenreichsten Behandlungsfehlern überhaupt – und zu denen, die sich anhand der Krankenakte häufig klar nachvollziehen lassen: Vitalwerte, Laktatwerte, Uhrzeiten. Was dokumentiert ist, lässt sich überprüfen. Was nicht dokumentiert ist, muss die Klinik erklären.
Wir vertreten seit über 20 Jahren ausschließlich Patienten und ihre Angehörigen – niemals Ärzte, niemals Kliniken, niemals Haftpflichtversicherer.
Sepsis und septischer Schock zählen zu den schwerwiegendsten medizinischen Notfällen.
Eine verzögerte Diagnose oder eine fehlerhafte Behandlung kann innerhalb kürzester Zeit lebensbedrohliche Folgen haben. In meiner anwaltlichen Tätigkeit als Spezialist für ärztliche Behandlungsfehler vertrete ich Patientinnen, Patienten und Angehörige, wenn Anzeichen einer Sepsis nicht rechtzeitig erkannt oder medizinische Standards nicht eingehalten wurden.
Auf dieser Seite informiere ich Sie über typische Behandlungsfehler bei Sepsis und septischem Schock, Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie das Vorgehen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.
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- Behandlungsunterlagen anfordern. Sie haben nach § 630g BGB einen gesetzlichen Anspruch auf vollständige Einsicht. Bei Sepsisfällen kommt es besonders auf diese Unterlagen an: Fieberkurve und Vitalparameter, Laktatwerte, Blutkulturen, der dokumentierte Zeitpunkt der ersten Antibiotikagabe, die Pflegedokumentation und das Protokoll der Notaufnahme. Fordern Sie schriftlich an.
- Bei einem Todesfall: Obduktion sofort erwägen. Das ist die eine Entscheidung, die sich später nicht nachholen lässt. Nach einer Bestattung ist eine Untersuchung nur noch eingeschränkt möglich, nach einer Feuerbestattung gar nicht mehr. Wenn Sie Zweifel an der Todesursache haben, sprechen Sie das gegenüber der Klinik und dem Bestattungsunternehmen an, bevor über die Bestattungsart entschieden wird.
- Zeitachse (Gedächtnisprotokoll) festhalten. Bei einer Sepsis entscheiden Stunden. Notieren Sie, wann welche Beschwerden auftraten, wann Sie Personal gerufen haben, wie lange es bis zur Reaktion dauerte, wer was gesagt hat. Was Sie heute noch wissen, ist in einem Jahr verloren.
- Nichts unterschreiben. Weder Erklärungen der Klinik noch Angebote der Haftpflichtversicherung. Erste Angebote liegen erfahrungsgemäß weit unter dem, was durchsetzbar ist.
- Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Je früher die Unterlagen gesichert sind, desto belastbarer ist die Beweislage – gerade dort, wo es auf dokumentierte Uhrzeiten ankommt.
Sind Sie Angehöriger eines Verstorbenen? Auch dann besteht ein Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen – als Erbe zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen, als nächster Angehöriger zur Wahrnehmung immaterieller Interessen (§ 630g Abs. 3 BGB). Sie müssen den Weg über die Klinik nicht allein gehen; wir fordern die Unterlagen für Sie an.
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Inhaltsübersicht:
- Fehldiagnose und verspätete Behandlung
- Verdacht auf eine zu spät erkannte Sepsis – was Sie jetzt tun sollten
- Sepsis kommt oft plötzlich – und wird dennoch zu häufig übersehen.
- Was versteht man unter einer Sepsis?
- Die Zeit: Es muss sofort gehandelt werden.
- Risikogruppen sind insbesondere:
- Symptome
- Therapie
- Warum auch das Krankenhaus selbst haftet
- Was Gerichte bei Sepsis entschieden haben
- Häufige Fragen bei Sepsis und Behandlungsfehler
Was als Infektion beginnt, kann sich innerhalb von Stunden zu einer lebensbedrohlichen Sepsis oder einem septischen Schock entwickeln. Werden Warnzeichen nicht ernst genommen oder Behandlungsleitlinien missachtet, kann dies schwerste gesundheitliche Schäden oder den Tod zur Folge haben.
Als Anwalt für ärztliche Behandlungsfehler unterstütze ich Betroffene und Hinterbliebene dabei, medizinische Versäumnisse aufzuklären und ihre rechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen. Denn vermeidbares Leid darf nicht folgenlos bleiben.
• altgriechisch: Fäulnis
• Umgangssprachlich: „Blutvergiftung“
• Schwerste Verlaufsform einer Infektion
• Überreaktion des Immunsystems
• Organschäden fernab der eigentlichen Infektion
Fehldiagnose oder verspätete Behandlung bei Sepsis und septischem Schock gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Behandlungsfehlern.
Gerade in Notaufnahmen und auf Normalstationen werden typische Symptome einer Sepsis nicht immer rechtzeitig erkannt. Die Folgen sind oft irreversible Organschäden oder tödliche Verläufe.
Als Anwalt mit Schwerpunkt auf ärztlichen Behandlungsfehlern prüfe ich, ob medizinische Standards eingehalten wurden, und vertrete Ihre Interessen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen.
• Personen über 60 Jahre
• Kleine Kinder unter einem Jahr
• Chronische Erkrankungen (Bluthochdruck,
Diabetes, Nierenschwäche, …)
• Immunschwäche (z.b. durch Medikamente,
Milzentfernung, Erkrankungen)
• starke Schmerzen, nie gekanntes Krankheitsgefühl
• Verwirrtheit, Wesensveränderung
• Atemnot, Kurzatmigkeit
• Herzrasen
• niedriger Blutdruck
• kalte, feuchte, fleckige Haut
• Fieber (nicht unbedingt)
Eine Sepsis ist kein gewöhnlicher Krankheitsverlauf, sondern immer ein medizinischer Notfall. Wenn das Immunsystem auf eine Infektion mit einer extremen Überreaktion antwortet, die die eigenen Organe schädigt, entscheidet die Geschwindigkeit der medizinischen Intervention über Leben und Tod oder über schwere Langzeitschäden.
Das „Goldene Bundle“: Der Standard innerhalb der ersten Stunde
Bei Verdacht auf eine Sepsis gibt es kein Abwarten. Die medizinischen Leitlinien fordern das sogenannte „Golden Bundle“ – ein Paket an lebensrettenden Maßnahmen, die zwingend innerhalb der ersten Stunde eingeleitet werden müssen. Der Zeitfaktor ist bei einer Sepsis die kritischste Variable; jede Verzögerung erhöht das Risiko für ein Organversagen und verschlechtert die Überlebenschancen drastisch.
In der Klinik muss in dieser Phase sofort und beherzt gehandelt werden. Ein Zögern oder das Übersehen von Warnsignalen kann bereits den Tatbestand eines Behandlungsfehlers erfüllen.
Die lebensnotwendigen Schritte der Akutbehandlung
Um eine Sepsis erfolgreich zu bekämpfen, müssen Ärzte eine strukturierte Kette von Maßnahmen durchlaufen:
- Engmaschige Überwachung der Vitalparameter: Blutdruck, Herzfrequenz, Atemfrequenz und Sauerstoffsättigung müssen kontinuierlich kontrolliert werden. Sie sind die ersten Indikatoren für einen drohenden septischen Schock.
- Sofortige Labordiagnostik: Die Entnahme von Blut für das Labor sowie das Anlegen von Blutkulturen sind essenziell, um den Erreger zu identifizieren und die Entzündungswerte zu bestimmen.
- Gezielte Fokussuche: Wo im Körper sitzt die ursprüngliche Infektion? Nur wenn der Herd gefunden wird, kann die Ursache der Sepsis nachhaltig bekämpft werden.
- Kausale Therapie: Ein rascher Beginn einer breiten antibiotischen Therapie über die Vene ist unverzichtbar. Jede Stunde ohne Antibiose steigert die Sterblichkeit signifikant.
- Organunterstützung: Die Überwachung und Stabilisierung von Organfehlfunktionen (insbesondere Lunge, Niere und Kreislauf) muss auf einer Intensivstation sichergestellt werden.
Nachsorge und Rehabilitation: Der Weg zurück ins Leben
Eine überlebte Sepsis ist oft erst der Anfang eines langen Weges. Viele Betroffene leiden unter dem sogenannten Post-Sepsis-Syndrom. Eine spezialisierte Nachsorge und Rehabilitation sind daher fester Bestandteil einer leitliniengerechten Behandlung, um körperliche und psychische Folgen zu minimieren.
Wenn wertvolle Zeit verloren geht: Ihr Recht als Patient
Wurde das „Golden Bundle“ nicht rechtzeitig eingeleitet? Wurden Warnsignale wie Herzrasen, niedriger Blutdruck oder Verwirrtheit ignoriert? Wenn Ärzte oder Kliniken bei Sepsis-Verdacht nicht sofort (innerhalb nur einer Stunde!) handeln, liegt oft ein schwerwiegender Behandlungsfehler vor.
Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Sie dabei, diese Versäumnisse aufzuklären. Wir prüfen die Dokumentation der Vitalwerte und die zeitlichen Abläufe der Behandlung, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.
Nicht nur der Arzt – auch die Organisation der Klinik
Die zentrale Fragestellung hat sich verschoben: Nicht mehr primär „Was hat der Arzt falsch gemacht?", sondern „Wo hat die Struktur versagt?" und „Was hat die Klinik falsch gemacht?"
Praktische Bedeutung: Die Haftung verlagert sich vom individuellen Behandlungsfehler zur Organisationsverschulden des Krankenhauses.
Worauf sich Ansprüche stützen
1. Normative Verankerung
- § 136 SGB V i.V.m. DeQS-Richtlinie
- Umsetzung durch IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen)
2. Medizinische Standards
S3-Leitlinie Sepsis (maßgeblich für Sachverständigenfragen)
3. Rechtsprechungsentwicklung
Rechtliche Relevanz des Qualitätsmanagements ergibt sich aus Klagen gegen TÜV (Brustimplantate-Fälle)
Was medizinisch hätte geschehen müssen
1. Zeitkritischer Charakter
- Zeitproblem bei Sepsis
- Sepsis ist schnell, ein „Turboding" mit eigener Dynamik. Zeitverlust ist daher besonders gefährlich.
- CRP-Werte sind „lahm" (reagieren zu langsam)
2. Screening-Parameter (Warnsignale)
Screening-Warnsignale: Tachykardie (Herzrasen, Puls >100), Fieber, Verwirrtheit, Tachypnoe (Beschleunigte Atmung >20 Atemzüge pro Minute), Hypotonie (niedriger Blutdruck; Werte unter 100/60 mmHg (Frauen) bzw. 110/60 mmHg (Männer).
Bei deren Auftritt muss etwas passieren. Ansonsten liegt ein Behandlungsfehler vor!
Weitere relevante Parameter:
- Laktatwerte
- Vitalwerte
3. Diagnostischer Ansatz
- Gesamtheit als Hinweis auf Sepsis betrachten – Puzzleteile zusammensetzen
- Strukturierte Diagnostik (der Symptome Screening-Warnsignale: Tachykardie (Herzrasen, Puls >100), Fieber, Verwirrtheit, Tachypnoe (Beschleunigte Atmung >20 Atemzüge pro Minute), Hypotonie (niedriger Blutdruck; Werte unter 100/60 mmHg (Frauen) bzw. 110/60 mmHg (Männer).
- Früherkennung ist Voraussetzung für Erfolg.
Was wir in Ihrem Fall prüfen
A. Systemische Anforderungen an das Krankenhaus
Zur Sepsisprävention gehören:
- Pflege,
- Ärzte,
- Intensivstation,
- ABS-Team,
- QM,
- SOPs,
- Schulungen
Versagt ein Element, steigt das Risiko für den Patienten.
B. Konkrete Prüfpunkte (Checkliste)
1. Screening-Strukturen
- Gibt es Screeningstrukturen?
- Hatte das Krankenhaus ein System, um Sepsis zu erkennen und zu begegnen?
- Gab es ein funktionierendes System für das Screening?
- Wenn Screening nicht dokumentiert ist, wird es nicht gelebt.
2. Standard Operating Procedures (SOPs)
- Gibt es eine Sepsis-SOP?
- Gab es SOPs?
3. Schulungsnachweise
- Gibt es Schulungsnachweise?
- Schulungsnachweise: Wer, wann, wo?
4. Audit-Dokumentation
- Gibt es Auditberichte?
- Gab es Audits?
5. Eskalationsstrukturen
- Gibt es Nachweise zum ABS-System? Im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis steht die Abkürzung ABS für Antibiotic Stewardship. Ein „ABS-System“ beschreibt somit kein technisches Gerät, sondern ein strukturiertes Programm zur Sicherung des rationalen und verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika und Antiinfektiva im Krankenhaus.
- Eskalation: Pflege → Assistenzarzt → Oberarzt → Intensivstation
- Gab es Eskalationsstrukturen?
- Gab es definierte Eskalationswege?
6. Qualitätssicherungs-Dokumentation
- Welche QS-Dokumentation existiert?
- Sind QMS in den klinischen Alltag umgesetzt worden?
- Hat ABS-System im Ergebnis funktioniert?
- Kritische Frage: Liegt nur Papier-QM vor?
Wo Kliniken typischerweise versagen
1. Kommunikationsdefizite
- Fehler entstehen durch Informationsverlust
- Pflege meldet nichts → es wird nichts gemacht → Arzt wird nicht angerufen
- Funktionierte die Kommunikation?
2. Dokumentationsmängel
Prüfung der Patientenakte: Patientenakte nach Frühwarnzeichen (s.o.) durchforsten:
- Was ist dokumentiert?
- Was wurde gemacht?
Wer was beweisen muss – und wann sich das umkehrt
- Sekundäre Darlegungslast des Krankenhauses bei fehlender/unzureichender Dokumentation
- Konsequenz: Bei nicht dokumentiertem Screening oder fehlenden Nachweisen über QM-Strukturen trägt das Krankenhaus die Beweislast für ordnungsgemäße Organisation
Welche Fragen der Gutachter beantworten muss
Alte Fragestellung (überholt):
- War die Diagnose vertretbar?
- War die Behandlung richtig?
Neue, zusätzliche Fragestellungen:
- Gab es ein Sepsis-Screening?
- Existierte eine SOP?
- War das Personal geschult?
- Gab es definierte Eskalationswege und Eskalationsstrukturen?
- Funktionierte die Kommunikation?
- Gab es Screenings?
- Gab es Audits
So läuft Ihr Fall bei uns ab
Phase 1: Aktenanalyse, Checkliste Patientenakte:
- Vitalparameter-Dokumentation
- Laktatwerte
- Tachykardie, Fieber, Verwirrtheit, Tachypnoe, Hypotonie?
- Zeitliche Abläufe
- Wann traten erste Warnsignale auf?
- Wann erfolgte Reaktion?
- Zeitverlust ist besonders gefährlich
- Dokumentierte Maßnahmen
- Was ist dokumentiert?
- Was wurde gemacht?
Phase 2: Anforderung Krankenhaus-Unterlagen
Obligatorisch anzufordern:
- Sepsis-SOP des Krankenhauses
- Screening-Protokolle/Checklisten
- Schulungsnachweise (Personal, Datum, Inhalt)
- Audit-Berichte zur Sepsis-QS
- Nachweis ABS-Team (Antibiotic Stewardship)
- QM-Handbuch Sepsis
- Interne Qualitätssicherungs-Dokumentation
Phase 3: Sachverständigengutachten
a) S3-Leitlinie (Sind die dort normierten Behandlungsschritte rechtzeitig und richtig erfolgt?)
b) Zusätzliche systemische Fragen:
- Entsprach das QM-System dem Stand der Wissenschaft (§ 136 SGB V)?
- War das System im konkreten Fall funktionsfähig?
- Wurden die eigenen SOPs eingehalten?
Gegen wen sich Ansprüche richten
1. Primäre Haftung: Krankenhausträger, Organisationsverschulden bei:
- Fehlendem/unzureichendem QM-System
- Nicht implementierten SOPs
- Fehlenden Schulungen
- Nicht funktionierenden Eskalationswegen
2. Sekundäre Haftung: Behandelnde Ärzte
Nur noch bei individuellem Behandlungsfehler trotz funktionierendem System
Was sich gerade verändert
Technologieeinsatz
Bisher setzen nur wenige Kliniken Künstliche Intelligenz (KI) auf Intensivstationen ein. Chefärzte geben zu, von dort erkannte Sepsisfälle jedenfalls nicht so schnell erkannt zu haben. Warum wird das nicht Klinikstandard?
Es gibt Schnelltests, die bereits in Rettungswagen eingesetzt werden können. Warum gibt es diese nicht flächendeckend?
Worauf es am Ende ankommt
Beweisführung auf zwei Ebenen:
Ebene 1: Individueller Behandlungsfehler
- Verspätete Diagnose
- Verzögerte Therapie
- Fehlende Reaktion auf Warnsignale
Ebene 2: Systemversagen (NEU!)
- QS-Richtlinie = QMS mit rechtlicher Relevanz
- Fehlendes/nicht gelebtes QM-System
- Nicht umgesetzte SOPs
- Fehlende Schulungen/Audits
- Defizitäre Eskalationsstrukturen
Beweiserleichterung:
Wenn Screening nicht dokumentiert, wird es nicht gelebt
→ Sekundäre Darlegungslast des Krankenhauses
Unsere Checkliste im Sepsis-Fall
Sofort zu klären:
- Zeitpunkt erste Warnsignale (Fieber, Tachykardie, Verwirrtheit, Tachypnoe, Hypotonie)
- Zeitpunkt Diagnosestellung
- Zeitverlust in Stunden
- Dokumentierte Vitalwerte/Laktat
- Reaktion des Personals dokumentiert?
- Eskalation erfolgt?
Anzufordern vom Krankenhaus:
- Vollständige Patientenakte
- Sepsis-SOP
- Screening-Dokumentation
- Schulungsnachweise
- Audit-Berichte
- ABS-Team-Nachweis
- QS-Dokumentation
Ein Patient erhielt wegen Rückenschmerzen Spritzen in den Muskel. Weil nicht ausreichend desinfiziert wurde, bildete sich ein Spritzenabszess, aus dem ein septischer Schock entstand – mit Organversagen und schwersten dauerhaften Lähmungen.
LG Lüneburg - Az. 2 O 157/16
OLG Celle, Beschluss vom 10.08.2018 - Az. 1 U 71/17
BGH, Beschluss vom 12.03.2019 - Az. VI ZR 355/18
Die Gerichte werteten die Injektionsbehandlung als grob fehlerhaft. Das Landgericht sprach 500.000 Euro Schmerzensgeld zu, das Oberlandesgericht wies die Berufung des Arztes zurück, der Bundesgerichtshof ließ die Revision nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Fall zeigt zweierlei: Eine Sepsis kann aus einer scheinbar harmlosen Routinebehandlung entstehen. Und die Gerichte bemessen den Schaden nach dem, was dem Patienten danach vom Leben bleibt.
Eine Patientin wurde mit einem akuten Abdomen in die Klinik aufgenommen. Die gebotene Computertomographie unterblieb zunächst. Es entwickelten sich eine Bauchfellentzündung in allen vier Quadranten und eine Sepsis, die mehrere Operationen und Klinikaufenthalte nach sich zog.
OLG München, Urteil vom 27.11.2014 - Az. 1 U 901/14
Das Oberlandesgericht München sprach 75.000 Euro Schmerzensgeld zu und stellte zusätzlich die Ersatzpflicht für künftige Schäden fest.
Das ist der Standardfall, den wir aus Sepsisverfahren kennen: Nicht ein falscher Eingriff, sondern eine unterlassene Untersuchung zur richtigen Zeit.
Woran erkenne ich, ob die Sepsis zu spät erkannt wurde?
Aussagekräftig sind die Zeitabläufe in der Krankenakte: Wann wurden Fieber, Herzrasen, Verwirrtheit oder ein Blutdruckabfall dokumentiert – und wie viel Zeit verging bis zur Blutkultur, zur Laktatbestimmung und zur ersten Antibiotikagabe? Die medizinischen Leitlinien verlangen, dass die entscheidenden Maßnahmen innerhalb der ersten Stunde eingeleitet werden. Je größer die Lücke zwischen den ersten Warnzeichen und der Reaktion, desto näher liegt ein Behandlungsfehler.
Mein Angehöriger ist an der Sepsis verstorben. Welche Ansprüche habe ich?
Mehrere, und sie werden häufig übersehen. In Betracht kommen das Hinterbliebenengeld für nahestehende Angehörige (§ 844 Abs. 3 BGB), die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), ein Unterhaltsschaden, wenn der Verstorbene unterhaltspflichtig war (§ 844 Abs. 2 BGB), sowie das Schmerzensgeld, das dem Verstorbenen selbst zustand – dieses geht auf die Erben über. Welche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Haftet die Klinik auch, wenn keinem einzelnen Arzt ein Fehler nachzuweisen ist?
Ja, das ist bei Sepsisfällen sogar der wichtigste Ansatzpunkt. Ein Krankenhaus muss so organisiert sein, dass eine Sepsis erkannt wird: mit geregelten Abläufen zur Erkennung, ausreichender Besetzung und geschultem Personal. Fehlt diese Organisation, haftet der Krankenhausträger – unabhängig davon, ob sich ein einzelner Behandler etwas vorwerfen lassen muss.
Wie weise ich nach, dass die Verzögerung ursächlich war?
Das ist der schwierigste Teil, und das Gesetz hilft dabei. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast für den Ursachenzusammenhang um (§ 630h Abs. 5 Satz 1 BGB). Dasselbe gilt, wenn gebotene Befunde nicht erhoben wurden und sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis gezeigt hätte (§ 630h Abs. 5 Satz 2 BGB). Gerade bei Sepsis, wo Laborwerte und Zeitpunkte lückenlos dokumentiert sein müssen, greift das häufig.
Ist mein Fall schon verjährt?
Die Frist beträgt drei Jahre und beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Verantwortlichem Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB) – nicht am Tag des Klinikaufenthalts. Wer erst Monate später durch Akteneinsicht erfährt, dass etwas schieflief, hat entsprechend länger Zeit. Die absolute Höchstfrist liegt bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bei 30 Jahren.
Mein Angehöriger war alt und hatte Vorerkrankungen. Lohnt sich das überhaupt?
Diese Frage stellen uns viele Angehörige, oft mit schlechtem Gewissen. Alter und Vorerkrankungen schließen Ansprüche nicht aus. Im Haftungsrecht gilt der Grundsatz, dass der Schädiger den Geschädigten so nehmen muss, wie er ihn vorfindet. Entscheidend ist nicht, wie gesund jemand vorher war, sondern ob die Sepsis bei rechtzeitigem Handeln beherrschbar gewesen wäre. Das beurteilt man anhand der Unterlagen, nicht anhand des Geburtsjahrs.
Was kostet mich das Verfahren?
Die Kosten richten sich nach dem RVG. Je nach Fall kommen Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder eine Prozessfinanzierung in Betracht, bei der ein Finanzierer das Kostenrisiko trägt und im Erfolgsfall beteiligt wird. Wir klären die Finanzierung, bevor Kosten entstehen.
Wie lange dauert so ein Verfahren?
Meist mehrere Jahre, weil ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Viele Fälle enden allerdings vorher durch eine Einigung mit der Haftpflichtversicherung – vor allem dann, wenn die Dokumentation eindeutig gegen die Klinik spricht.